Erster Kontakt
Du möchtest gerne Kontakt zur mir aufnehmen?
Gerne telefonisch oder über das Kontaktformular per E-Mail.
In einem kurzen Telefongespräch klären wir Dein Anliegen und vereinbaren einen Termin zu einem ersten kostenfreien Informationsgespräch.
Falls alle Fragen bereits am Telefon geklärt werden konnten, beginnen wir bei unserem ersten Termin direkt mit dem Anamnesegespräch.
Kennlerngespräch
In einem ersten unverbindlichen Gespräch von 15-20 Min. mache ich mir ein genaueres Bild über Deinen Beratungsbedarf und es lassen sich in Ruhe Fragen klären, z. B. nach der Dauer und den Kosten der Beratungsleistung, der Abrechnung mit den Krankenkassen u.v.m.
Alle Unterlagen (Laborwerte, Medikamentenplan etc.), die Du bereits von Deinem Arzt vorliegen hast, bringst Du bitte zu diesem Termin mit. Für eine Ernährungstherapie ist eine ärztliche Zuweisung erforderlich (siehe Downloadbereich- Notwendigkeitsbescheinigung) oder auch ein einfaches Kassenrezept.
Wenn Du Dich für eine Beratung bei mir entscheidest, gebe ich Dir am Ende des Gesprächs eine Anleitung zum Führen Deines persönlichen Ernährungsprotokolls, je nach Diagnose (siehe Downloadbereich.)
Erstanamnese
Für das Erstanamnesegespräch nehme ich mir viel Zeit, Du schilderst mir ausführlich Deine Ernährungs- und Lebensgewohnheiten und wir sprechen über Deine Erwartungen und Ziele. Eine Stunde solltest Du Dir für diesen Termin erfahrungsgemäß einplanen.
Bei einer ernährungstherapeutischen Beratung erfasse ich außerdem Deine Begleiterkrankungen und Beschwerden. Unter Berücksichtigung Deiner Laborwerte und individuellen Medikamenteneinnahme gehen wir erstmals gemeinsam Dein Ernährungsprotokoll durch.
Auf Grundlage dieses Gesprächs erarbeite ich mit Dir Schritt für Schritt die Vorgehensweise für die folgenden Beratungen.
Beratungsgespräche
Wie geht es weiter?
In den einzelnen Beratungsgesprächen erhälst Du viele Informationen rund um eine ausgewogene Ernährung und einen gesunden Lebensstil, abgestimmt auf Deine Bedürfnisse, Deine persönlichen Lebensumstände und Dein individuelles Krankheitsbild (Ernährungstherapie). Schlussendlich bekommst Du natürlich die umfangreichen individuellen Beratungsunterlagen passend zu Deinem Ernährungsthema mit nach Hause.
An Hand Deines Ernährungsprotokolls erarbeiten wir gemeinsam, wie wir Deine Ernährung schrittweise optimieren und im Alltag umsetzen können, so dass das neue Essverhalten mit der Zeit selbstverständlich für Dich wird. Du erhälst damit eine bedarfsgerechte Ernährung, die Du dauerhaft anwenden kannst. Von Woche zu Woche wirst Du eine deutliche Verbesserung Deiner Lebensqualität erwarten dürfen und Dein Wohlbefinden dadurch deutlich steigern.
Außerdem führe ich auf Grundlage Deines Ernährungsprotokolls eine computergestützte Nährstoff-Feinanalyse (Ermittlung aller Mikro- und Makronährstoffe) durch.
Kosten der Beratung
Mit welchen Kosten kannst Du rechnen?
Die Kosten der Beratungsleistung richten sich nach Deinem persönlichen Beratungsbedarf, d. h. nach der Anzahl der benötigten Termine und weiteren möglichen Zusatzleistungen.
Durch meine Qualifikation (zertifizierte Diätassistentin VDD) bin ich bei den Krankenkassen registriert und anerkannt. Meine Leistungen werden daher zu einem Großteil erstattet. (siehe Downloadbereich Zertifizierung)
Meine Preise orientieren sich an den Honorarempfehlungen des Berufsverbands der Diätassistenten (VDD) und sind im Downloadbereich einsehbar.
Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
Diese Beratungsleistung kann von Menschen mit ernährungsbedingten Erkrankungen in Anspruch genommen werden. Sie erfolgt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt und bedarf einer ärztlichen Zuweisung (Notwendigkeitsbescheinigung- siehe Downloadbereich) oder einem einfachen Kassenrezept. Die Krankenkassen bezuschussen in der Regel fünf bis sechs Einzelberatungstermine. Dazu reichst Du die von mir erhaltene Rechnung zusammen mit dem Antragsformular auf Kostenübernahme (siehe Downloadbereich) bei Deiner Krankenkasse ein.
Ggf. ist ein Kostenvoranschlag gewünscht- sprech mich einfach an.
Ernährungsberatung (Prävention) nach § 20 SGB V
Diese allgemeine Beratungsleistung richtet sich an gesunde Menschen im Rahmen der Prävention. Die Krankenkassen bezuschussen im Regelfall drei Beratungstermine pro Jahr. Dazu reichst Du die von mir erhaltene Rechnung und das Antragsformular auf Kostenübernahme bei Deiner Krankenkasse ein.
Die Bezuschussung der Ernährungsberatung (nach §20 SGB V) und Ernährungstherapie (nach §43 SGB V) ist eine freiwillige Leistung und wird von den Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe gewährt. Bitte informiere Dich vorher bei Deiner Krankenkasse über die Höhe der Kostenübernahme. Bei Bedarf erstelle ich Dir gerne einen Kostenvoranschlag.
Postanschrift:
Sarah Kaja
Knatenser Weg 9a, 31675 Bückeburg
Büro:
Gesundheitszentrum Abresch
Obertorstraße 7, 31675 Bückeburg